Die reguläre Bewerbung für einen Studienplatz in der Medizin im höheren Fachsemester ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Studienplatz in der Medizin im Rahmen der Rückkehr nach Deutschland. Sie ist zudem teilweise Bestandteil der Studienplatzklage Medizin im höheren Fachsemester. Die reguläre Bewerbung und eine Studienplatzklage Medizin im Rahmen des Quereinstiegs schließen sich daher nicht gegenseitig aus; im Gegenteil.
Für die reguläre Bewerbung sind zunächst ein Anrechnungsbescheid des jeweils zuständigen Landesprüfungsamtes und der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich; es empfiehlt sich, beides in beglaubigter Form - bestenfalls gleich in mehrfacher Ausfertigung - zu beantragen. Eine Liste der jeweiligen Landesprüfungsämter zur Anrechnung/Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen des Medizinstudiums haben wir unten aufgeführt.
Die Anrechnungspraxis kann sich durchaus in den verschiedenen Landesprüfungsämtern unterschieden. Daneben sind natürlich noch zwingend die Fristen für die reguläre Bewerbung für einen Studienplatz Medizin im höheren Fachsemester zu beachten.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie die links zu den einzelnen Landesprüfungsämtern der einzelnen Bundesländer zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen in Medizin oder Zahnmedizin im Rahmen eines Quereinstiegs in ein höheres Fachsemester zusammengestellt:
Baden-Württemberg | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt9/Ref92/Seiten/default.aspx |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | http://www.gesundheit.bremen.de/das_ressort/abteilung_gesundheit/referat_40-1733 |
Hamburg | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | https://www.aekn.de/arztspezial/niedersaechsischer-zweckverband-zur-approbationserteilung-nizza/ |
Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung Düsseldorf: Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung | Landesprüfungsamt | Willkommen in Rheinland-Pfalz |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | Landesportal Schleswig Holstein - Landesamt für soziale Dienste - Gesundheitsberufe |
Thüringen | http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/akademische_heilberufe/lpa/index.aspx |
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin als Quereinsteiger für ein höheres Fachsemester in Deutschland einklagen, wenn Sie aktuell Medizin oder Zahnmedizin im Ausland studieren oder dort studiert haben.
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