Bewerbungsoptimierung Medizin und Zahnmedizin

Bewerbung Studienplatz Medizin höheres Fachsemester

Quereinsteiger Medizin - Die reguläre Bewerbung

Die reguläre Bewerbung für einen Studienplatz in der Medizin im höheren Fachsemester ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Studienplatz in der Medizin im Rahmen der Rückkehr nach Deutschland. Sie ist zudem teilweise Bestandteil der Studienplatzklage Medizin im höheren Fachsemester. Die reguläre Bewerbung und eine Studienplatzklage Medizin im Rahmen des Quereinstiegs schließen sich daher nicht gegenseitig aus; im Gegenteil. 

Für die reguläre Bewerbung sind zunächst ein Anrechnungsbescheid des jeweils zuständigen Landesprüfungsamtes und der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich; es empfiehlt sich, beides in beglaubigter Form - bestenfalls gleich in mehrfacher Ausfertigung - zu beantragen. Eine Liste der jeweiligen Landesprüfungsämter zur Anrechnung/Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen des Medizinstudiums haben wir unten aufgeführt. 

Die Anrechnungspraxis kann sich durchaus in den verschiedenen Landesprüfungsämtern unterschieden. Daneben sind natürlich noch zwingend die Fristen für die reguläre Bewerbung für einen Studienplatz Medizin im höheren Fachsemester zu beachten. 

Beachten Sie aber bitte, dass damit nicht die Frist für die sog. "außerkapazitären Zulassungsanträge" als erste (außergerichtliche) Stufe der Studienplatzklage Medizin im höheren Fachsemester gewahrt wird. Diese Fristen gelten unabhängig von den regulären Bewerbungsfristen und liegen in vielen Bundesländern beim 15.1. (Sommersemester) bzw. beim 15.7. (Wintersemester) eines jeden Jahres. Noch einmal sei betont, dass man mit einer Studienplatzklage nicht gegen die Ablehnung vorgeht, weshalb es häufig bei Erhalt eines Ablehnungsbescheides auch schon zu spät für eine Studienplatzklage ist. 

  • Daher: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Wir beraten Sie ehrlich, seriös und kostenlos. Egal ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in unseren Kanzleiräumen.  



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