In Köln beraten wir von Teipel und Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht, Hochschulrecht, zu einer Studienplatzklage, zum Promotionsrecht und zum Beamtenrecht.
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Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin als Quereinsteiger für ein höheres Fachsemester in Deutschland einklagen, wenn Sie aktuell Medizin oder Zahnmedizin im Ausland studieren oder dort studiert haben.
Weitere Dienstleitungen von Teipel & Partner:
Studienplatzklage Medizin 1. Fachsemester - www.medizinplatzklage.de
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Studienplatzklage Master - www.masterplatzklage.de
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