Fristen der Bewerbungsoptimierung

Fristen für die Bewerbungsoptimierung

Zum Erhalt eines Studienplatzes für Medizin oder Zahnmedizin

Auch bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart gelten Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die Bewerbungsoptimierung nehmen wir für jede Bewerberin und jeden Bewerber auf einen Studienplatz in Medizin und Zahnmedizin individuell vor, berücksichtigen das Vorliegen zulassungsrelevanter Kriterien und stimmen darauf unsere Empfehlung hinsichtlich der Ortspräferenzen ab.

Da die zulassungsrelevanten Kriterien sehr unterschiedlich und vielfältig sind, ist die Vornahme der Bewerbungsoptimierung auch zeitaufwendig. Bitte orientieren Sie sich daher an den Fristen 15. Januar bzw. 15. Juli eines jeden Jahres in Bezug auf Ihre reguläre Bewerbung über hochschulstart und planen bis zu zwei Wochen für die Bewerbungsoptimierung ein.

Studienplatzklage Medizin

Diesen Artikel empfehlen/twittern

FacebookTwitterShare on Google+XingGoogle Bookmarks

Quereinsteiger-Medizin.de

Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin als Quereinsteiger für ein höheres Fachsemester in Deutschland einklagen, wenn Sie aktuell Medizin oder Zahnmedizin im Ausland studieren oder dort studiert haben. 

Social Media

Besuchen Sie uns auch auf:

 

Kontakt

Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft mbB 


0800 | 44 44 762

 

Weitere Dienstleitungen von Teipel & Partner: 

Studienplatzklage Medizin 1. Fachsemester - www.medizinplatzklage.de 

Studienplatzklage Psychologie, Lehramt, Soziale Arbeit und viele weitere Studiengänge - www.studienklagen.de 

Studienplatzklage Master - www.masterplatzklage.de 

Prüfungsrecht, Hochschulrecht - www.rechtsanwalt-pruefungsrecht.de 

Copyright 2019 – Teipel & Partner Rechtsanwälte PartG mbB