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Teipel & Partner | Beachtlicher Erfolg vor OVG NRW: Master Studienplatzklage Psychologie (Uni Köln)

04.06.2018

Teipel & Partner | Beachtlicher Erfolg vor OVG NRW: Master Studienplatzklage Psychologie (Uni Köln)

Studienplatzklage Psychologie Master vor OVG NRW durch Teipel & Partner Rechtsanwälte letztlich erfolgreich.

Im Rahmen einer Studienplatzklage im Master Psychologie (anwendungsorientiertes Profil) hat die bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner einen beachtlichen Erfolg gegen die Universität zu Köln vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erzielt. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln den gerichtlichen Antrag zunächst abgelehnt hatte, legten Teipel & Partner Rechtsanwälte hiergegen Beschwerde zum OVG NRW ein. In dieser zweiten Instanz besteht nicht nur Anwaltszwang, sondern darüber hinaus auch die Pflicht, eigenen, fachlich begründeten Sachvortrag zu leisten.


Auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hielt die Universität zu Köln an ihrer Rechtsansicht fest und beantragte, die Beschwerde zurückzuweisen. Dies sah das Oberverwaltungsgericht offensichtlich anders und schlug im Wege des Vergleichsbeschlusses vor, unsere Mandantschaft zum Wintersemester 2018/2019 im Studiengang Master Psychologie (anwendungsorientiertes Profil) an der Universität zu Köln zuzulassen.


Mandatsführende Rechtsanwälte von Teipel & Partner Rechtsanwälte waren Rechtsanwalt Christian Teipel (federführend) und Rechtsanwältin Britta Schulte.

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